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Änderungen am Antragsverfahren für Hostpartner-Websites
14 November 2012
In Kürze werden wir das Antragsverfahren für neue Publisher ändern, die über die Website eines
Hostpartners
wie
Blogger
oder
HubPages
ein AdSense-Konto beantragen. Wie ihr sicher wisst, bieten Hostpartner-Websites Publishern die Möglichkeit, Inhalte zu vermarkten, die sie statt unter einer eigenen Domain auf der Partnerwebsite erstellen und hosten. Neue Publisher, die über eine Hostpartner-Website für AdSense-Konten zugelassen werden, können in richtlinienkonformen Inhalten, die sie auf der Website eines Hostpartners erstellt haben, Anzeigen platzieren und damit Einnahmen erzielen. Wenn diese Publisher sich zu einem späteren Zeitpunkt dafür entscheiden, Anzeigen unter ihrer eigenen Domain zu schalten, so ist von heute an ein zusätzlicher Genehmigungsschritt ähnlich dem Antragsverfahren unter
www.google.de/adsense
erforderlich. Beachtet bitte, dass diese Änderungen Publisher mit vor dem heutigen Tag genehmigten AdSense-Konten nicht betreffen.
Das folgende Beispiel soll das Verfahren veranschaulichen: Angenommen, Susi unterhält einen Blog auf Blogger. Sie beantragt ein gehostetes AdSense-Konto in Blogger. Nach der Genehmigung erzielt sie Einnahmen aus ihrem Blog. Wenn sie daraufhin einen weiteren Blog auf Blogger erstellt, kann sie im zweiten Blog ebenfalls Anzeigen schalten und aus beiden Websites Einnahmen erzielen.
Nehmen wir weiterhin an, Susi kauft ihre eigene Domain example.com und möchte aus den dort erstellten Inhalten Einnahmen erzielen. Zuvor muss sie jedoch in ihrem Konto ein
Formular
ausfüllen, mit dem Sie eine Überprüfung ihrer Website beantragt. Nachdem sie das Formular eingereicht hat, muss sie Anzeigencode generieren und in eine Seite auf example.com integrieren, die online ist und Zugriffe verzeichnet. Der integrierte Anzeigenblock bleibt so lange leer, bis das AdSense-Team die Überprüfung der Domain durchgeführt hat.
Wenn der Antrag genehmigt wird, kann Susi weitere Anzeigenblöcke auf der Website platzieren. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann sie unter ihrer neuen Domain keine Anzeigen schalten. Auf ihre beiden bestehenden Blogs hat dies jedoch keine Auswirkung: Sie kann aus diesen weiterhin Einnahmen erzielen. Außerdem hat sie die Möglichkeit, sich der Probleme mit ihrer neuen Domain anzunehmen und eine erneute Überprüfung ihrer Website zu beantragen.
Diese Änderungen dienen dazu, Publishern unabhängig vom gewählten Antragsverfahren einen einheitlichen und nahtlosen Registrierungsprozess anzubieten und gleichzeitig die Zusammenarbeit von Publishern und Hostpartner-Websites in gewohnter Weise zu unterstützen. Google wird sich auch weiterhin für den Aufbau eines hochwertigen Werbenetzwerks einsetzen, das außerdem unseren Werbepartnern einen soliden Umsatz und Nutzern eine positive Erfahrung ermöglicht.
Post von Sophia Lin, Product Manager
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