Heute führen wir eine neue
Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU ein, wonach Publisher von Websitebesuchern aus der Europäischen Union die Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten einholen müssen.
Gründe für diese Neuerung
Die Datenschutzbehörden der Europäischen Union haben eine Änderung der bisherigen Praktiken beim Einholen der Einwilligung von Endnutzern beantragt. Da wir uns seit jeher an die Datenschutzgesetze halten, haben wir uns bereit erklärt, bestimmte Änderungen vorzunehmen, die sich auf unsere Produkte und unsere Partner auswirken, die Google-Produkte verwenden.
Welche Schritte müsst ihr unternehmen?
Wenn eure Websites von Nutzern aus
Ländern der Europäischen Union besucht werden, müsst ihr euch an die
Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU halten. Daher solltet ihr unverzüglich einen richtlinienkonformen Mechanismus zur Nutzereinwilligung einrichten. Über die Anforderungen an die Einhaltung der einschlägigen Gesetze informieren die Datenschutzbehörden und die Verbände der Online-Werbewirtschaft (Interactive Advertising Bureaus, IABs) in ganz Europa. Eine gute Einführung bietet etwa die folgende Broschüre des IAB Europe:
IAB Europe Guidance: Five Practical Steps to help companies comply with the E-Privacy Directive.
Informationen dazu, wie ein solcher Mechanismus implementiert werden kann, findet ihr in den
häufig gestellten Fragen unserer Onlinehilfe und auf
Cookie Choices – einer im Hinblick auf die neue Richtlinie eingerichteten Website.
Post von Jason Woloz, Security & Privacy Program Manager, Display and Video Ads